Verbindungsrente

[450] Verbindungsrente, ist eine solche Lebensrente, wo die Anzahl n von Jahren gleich ist der wahrscheinlichen Anzahl von Jahren, welche 2, 3 od. mehre Personen noch mit einander zu lebe hoffen können, wo also n mit Hülfe einer Sterblichkeitstabelle zu berechnen ist, wodurch sich dann auch die Berechnung der V. in die einer Zeitrente verwandelt. Die einfachsten u. am gewöhnlichsten vorkommenden V-n sind die, welche auf die Dauer des Beisammenlebens zweier Personen, z.B. von Eheleuten (daher auch Eherenten), begründet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 450.
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