Verbissen

[450] Verbissen, 1) von einem Hunde, welcher in etwas so gebissen hat, daß er nur durch Ausbrechen des Mauls davon getrennt werden kann; 2) der Auerhahn hat v., wenn er aufhört den Balzlaut von sich zu geben; 3) junges Holz, dessen Spitzen von dem Wilde, bes. von den Rehen, abgebissen worden sind, u. welches dadurch zurückbleibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 450.
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