[450] Verbissen, 1) von einem Hunde, welcher in etwas so gebissen hat, daß er nur durch Ausbrechen des Mauls davon getrennt werden kann; 2) der Auerhahn hat v., wenn er aufhört den Balzlaut von sich zu geben; 3) junges Holz, dessen Spitzen von dem Wilde, bes. von den Rehen, abgebissen worden sind, u. welches dadurch zurückbleibt.