[457] Verderblich, 1) was dem Verderben, d.h. einer derartigen Veränderung zum Schlimmen, daß es nicht mehr brauchbar ist, leicht ausgesetzt ist; daher V-e Waaren, welche beim Transport od. bei der Aufbewahrung leicht zu Schande werden; sie müssen bei Assecuration in der Police eigens benannt werden, sonst wird der Schaden nicht gut gethan; 2) was Verderben, Zerrüttung, Zerstörung verursacht.