[462] Vereinigungsvertrag, 1) (Pactum fundamentale unionis civilis), bei manchen philosophischen Rechtslehrern, welche annehmen, der Staat sei durch einen Vertrag der im Naturzustande befindlichen Menschen entstanden, der Vertrag, wodurch die Menschen sich zu einem Volke vereinigt haben sollen. Vgl. Staatstheorie S. 646.