Vesper

[540] Vesper (v. lat.), 1) der Abend, die Zeit gegen Abend, so daß der größere Theil des Nachmittags mit darunter begriffen wird. Daher Vesperzeit, so v. w. spätere Nachmittagszeit; Vesperbrod, trockene Speisen, welche zwischen dem Mittagsessen u. eigentlichen Abendessen genossen werden; davon Vespern, das Vesperbrod essen; 2) der nachmittägige Gottesdienst, in diesem Sinne Vesperpredigt, Vesperprediger; Vesperglocke, die Glocke, mit welcher zum Nachmittagsgottesdienst, od. auch gegen Abend, bei einbrechender Nacht geläutet wird; 3) sonst der am Sonnabend Nachmittags gehaltene Gottesdienst statt der früheren Sonntagsvigilie (s. Vigilien); 4) in den Klöstern die Vorbereitungen an den den Festen vorhergehenden Tagen; sie sind entweder Vespërae primae, wenn sie von Nachmittag 3 Uhr bis zu Sonnenuntergang dauerten, od. V. secundae, wenn sie erst nach Sonnenuntergang anfingen; 5) so v. w. Hora canonica, bes. die um 1 Uhr (Vespera prior) u. um 6 Uhr (V. posterior).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 540.
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