Viatĭcum

[550] Viatĭcum (lat.), 1) bei den Römern die abreisenden Freunden mit auf den Weg gegebenen Lebensmittel; 2) das den nach den Provinzen gehenden Statthaltern aus dem Staatsschatz gegebene Reisegeld; 3) das Geld, welches sich Soldaten im Kriege verdienten od. ersparten; 4) jetzt so v. w. Reisegeld, Zehrpfennig; bes. das von Buchdruckern den wandernden Mitgliedern der Gesellschaft von den an jedem Orte in Condition Stehenden verabreichte; 5) (Wegzehrung), bei Katholiken das einem Sterbenden gereichte letzte Abendmahl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 550.
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