[562] Viehmarkt, 1) ein Jahrmarkt od. Marktag, an welchem Vieh, bes. Rindvieh in Menge verkauft wird; 2) der Ort, wo dies geschieht. Derselbe muß, um einen richtigen Überblick möglich zu machen, so eingerichtet sein, daß die Stände mit Schranken bezeichnet sind, an denen das Vieh in folgender Ordnung reihenweise aufgestellt wird: Vieh für den Metzger, u. zwar Mastochsen, Kühe u. Rinder, u. Vieh für den Landwirth, nämlich neumelkende u. hochtragende Kühe u. Kalben, altmelkene Kühe u. junge Rinder, Zugochsen u. Stiere.