Viehstand

[562] Viehstand, das sämmtliche zu einer Landwirthschaft gehörige Vieh; in großen u. gut eingerichteten Wirtschaften wird ein Register, Viehstandsregister, gehalten, worin Zuwachs u. Abgang, Alter, so wie der Erlös von demselben angegeben werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 562.
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