[573]Vielfaches Verhältniß, in der theoretischen Akustik ein solches Verhältniß zwischen zwei Tönen, daß in der Schwingungszahl des einen die des andern eine ganze Anzahl Mal aufgeht, z.B. das Verhältniß zwischen Grundton u. Octave.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 573.