[670] Vollgarn, westfälisches Leinengarn, zum Theil sehr sein, so daß aus 1 Loth Flachs 4 Stück Garn à 20 Gebinde, das Gebinde à 50 Faden, 21/2 Elle lang, gesponnen werden, u. 4 Stück zugleich durch einen Fingerring gezogen werden können.