[688] Vorklage, 1) eine vorläufige Klage, welche zunächst nur einen präjudiciellen Punkt zur Erledigung bringen soll, ehe zur Klage über die Hauptsache (Hauptklage) geschritten wird; 2) eine Klage, auf welche von dem Beklagten eine Gegen- od. Widerklage angestellt worden ist.