Vorspann

[700] Vorspann, die Zugthiere, welche vor einen fremden Wagen gespannt werden. Es geschieht dies aus Gefälligkeit od. gegen Bezahlung, wenn die Pferde eines Andern zu sehr abgemattet sind, od. wenn der Weg zu schlecht wird, od. zu sehr bergan geht. Diese Vorspannpferde werden zuvorderst gespannt u. heißen dann auch Vorreiterpferde, u. der Knecht, welcher dazu gehört, Vorreiter. Bei landesherrlichen Fuhren sind häufig die Feldbesitzer verpflichtet unentgeldlich Vorspannpferde zu liefern, so oft diese verlangt werden. Bisweilen gilt diese Verbindlichkeit auch für Posten, wenn die Postpferde durch besondere Veranlassung nicht mehr ausreichen, doch wird dann für die Vorspannpferde nach der Posttaxe bezahlt. Bes. heißen aber V. solche Pferde, welche Militärgegenstände fortschaffen, so Belagerungsgeschütz, Munition, welche nicht gleich bei den Truppen ist, Kriegsbedürfnisse aller Art, Lebensmittel, auch einzelne, den Truppen folgende Offiziere. Deshalb ist auf jeder Etape ein eigenes Vorspannbureau errichtet, von welchem aus die V. aus einem gewissen District requirirt u. an die sie rechtmäßig Verlangenden vertheilt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 700.
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