[41] Gefälligkeit, die Bereitwilligkeit, Andern Dienste zu leisten, welche ihnen angenehm u. nützlich sind; dergleichen Dienste werden selbst G-en genannt. Die G. ist nur dann eine Tugend, wenn sie aus uneigennütziger Menschenliebe hervorgeht. Bei größern Opfern, die sie bringt, u. bei fortgesetzter Aufmerksamkeit, Andern zu dienen, heißt sie Dienstfertigkeit.