[752]Wahleiche, 1) so v.w. Steineiche; 2) eine Eiche, welche sich der Käufer selbst auf dem Stamme auswählen kann, wie er sie zu irgend einem Gegenstande, z.B. zu einer Welle, gebraucht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 752.