Wahlconvent

[752] Wahlconvent, 1) die Zusammenkunft einer Corporation od. Gesellschaft, um neue Mitglieder od. Beamtete zu wählen; bes. 2) zur Zeit des deutschen Reichsverbands die Versammlung der Kurfürsten od. ihrer Abgeordneten auf dem Rathhause zu Frankfurt, um die Kaiserwahl vorzubereiten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 752.
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