Waldbuße

[788] Waldbuße (Waldstrafe), in manchen Ländern Bezeichnung für die Strafe, welche Einem wegen eines Vergehens gegen die Forstgesetze zuerkannt wird, z.B. wegen Holzstehlens, unerlaubten Streurechens etc. Meist besteht sie in kleinen Geld- od. Gesängnißstrafen, od. körperlichen Züchtigungen. Diese Strafen werden, sofern sie nur durch ganz geringe Vergehen herbeigeführt sind, meist sofort von der Verwaltungsbehörde, dem Forstamte, an Waldbußtagen zuerkannt u. gewöhnlich auch sogleich executirt. Artet die Gesetzesübertretung in größere Verbrechen aus, so wird die Sache an das competente Gericht abgegeben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 788.
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