[894] Wasserbau, der Inbegriff aller zur Erhaltung eines Flusses, Baches, Teiches, Sees, Quelles in seiner zeitherigen Beschaffenheit u. Benutzung nöthigen Baulichkeiten. Er liegt dem Eigenthümer des Wassers allein ob, wenn nicht der Bau zur Erreichung eines besonderen Nutzens für Andere nöthig ist, in welchem Falle diese entweder beitragen, od. den Bau allein unternehmen müssen. Vgl. Uferbau.