[909] Wassermesser, 1) Aichgefäß beim Wassermessen, s.d. A); 2) so v. w. Pegel; 3) so v. w. Strommesser (Hydrometer), s.u. Hydraulik u. Wassermessen C); 4) verschiedene Apparate, welche so eingerichtet sind, daß man an einem am W. angebrachten Zählapparate die Menge des in einer bestimmten Zeit durch sie hindurch geflossenen Wassers erkennen kann; vgl. darüber Wassermessen A).
Pierer-1857: Wassermesser [2]