[927] Wasserzoll, 1) der Zoll (s.d.), welcher wegen Benutzung eines fließenden Wassers zur Schifffahrt an gewissen Orten gegeben werden muß. Er kann durch Wasserregal od. Wasserhoheit (s.d.) begründet werden; 2) die Zollstätte, wo dieser W. erhoben wird.
Adelung-1793: Wasserzoll (2), der · Wasserzoll (1), der
Pierer-1857: Wasserzoll [2]