Wechselrad

[957] Wechselrad, 1) s.u. Uhr 2) I. E); 2) ein od. mehre Räder eines Räderwerks, z.B. bei Schraubenschneidemaschinen, welche gegen andere Räder ausgewechselt werden können, um die Geschwindigkeit od. Richtung der Bewegung nach Erforderniß abzuändern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 957.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: