Weiler [1]

[31] Weiler, mehre in der Nähe zusammenliegende Wohnungen, welche jedoch an Zahl zu gering sind, um ein eigentliches Dorf zu bilden u. daher auch keine eigenen Gerichte haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 31.
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