Wildfang

[212] Wildfang, 1) das Fangen wilder Thiere im Gegensatze des Schießens; 2) ein wild eingefangenes, lebendiges Thier; 3) bes. ein in der Wildniß aufgewachsenes u. dann eingefangenes Pferd; 4) ein solcher Falke, s.u. Falkenjagd; 5) so v.w. Wildling: 6) ein, die Gesetze des Anstandes leichtfertig übertretender Mensch; 7) s.u. Wildfangsrecht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 212.
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