Willenszwang

[234] Willenszwang, Gewalt, womit man den Willen zu irgend einer unbeliebigen Handlung zu vermögen sucht. Blos im uneigentlichen Sinne kann davon die Rede sein, indem physisch keine Macht über den Willen ausgeübt werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 234.
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