Willkommen

[237] Willkommen, 1) die Begrüßung eines Menschen bei seiner Ankunft; 2) was man zu Ehren eines Neuangekommenen veranstaltet; 3) eine körperliche Züchtigung, welche dem zur Zuchthausstrafe Verurtheilten bei seiner Einbringung in das Zuchthaus gegeben wurde. Man unterschied a) den eigentlichen W., Peitschenhiebe, welche dann gegeben wurden, wenn auf den W. bes., od. auf einen derben W. ausdrücklich erkannt worden war. Entweder bestimmte das Erkenntniß die Anzahl der Peitschenhiebe, od. es bediente sich nur obiger Ausdrücke. In diesem letzteren Falle war der ganze W. bald 39, bald 25 Hiebe; b) der halbe hingegen 12 bis 20. Auf den ganzen W. wurde bei besonderer Verstocktheit des Verbrechers erkannt, u. zwar zuweilen auch aus besondern Gründen so, daß der Verurtheilte die Züchtigung noch an Gerichtsstelle, od. an der Stelle des begangenen Verbrechens, also vor der Einbringung in das Zuchthaus, od. immer nach gewissen Zeitabschnitten, z.B. nach Verlauf einer gewissen Anzahl von Wochen, od. jährlich am Tage des begangenen Verbrechens, od. der Einbringung in das Zuchthaus erhielt; c) die Patschhand, d.i. 5 bis 10 Hiebe, welche der Zuchthausaufseher sonst nach Gutdünken jedem in das Zuchthaus Eingebrachten beim Eintritte geben ließ. Eine ähnliche Anzahl erhielt er beim Abgang (Abschied). Doch durfte eigentlich diese Züchtigung nicht gegeben werden, wenn nicht auf W. u. Abschied ausdrücklich erkannt war,[237] u. dies geschah nur, wenn der Verbrecher zu wenigstens zweijähriger Zuchthausstrafe verurtheilt war. Der W. u. Abschied ist jetzt in den meisten Strafanstalten abgeschafft, od. findet nur bei rück. fälligen Verbrechern noch Anwendung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 237-238.
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