[268]Winkelmeister, 1) Handwerker, welcher, ohne das Meisterrecht erlangt zu haben, doch für sich arbeitet; 2) der erste Geselle, welcher bei einer Wittwe die Stelle des Meisters vertritt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 268.