Winkelmeister

[268] Winkelmeister, 1) Handwerker, welcher, ohne das Meisterrecht erlangt zu haben, doch für sich arbeitet; 2) der erste Geselle, welcher bei einer Wittwe die Stelle des Meisters vertritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 268.
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