Gesell

[284] Gesell, 1) so v.w. Gefährte, Genoß; 2) (Handwerksgesell), Einer, welcher die Lehrzeit eines Handwerkes bestanden hat u. noch nicht Meister ist. Bei den Fleischern, Bäckern, Schmieden u. Schuhmachern hießen sie ehemals Knechte, bei den Müllern u. einmännischen Tuchmachern Knappen, bei den Tuchscherern Scherkinder. Die G-en einer Zunft heißen Gesellschaft od. Brüderschaft; die gemeinschaftlichen Angelegenheiten besorgt der Altgesell; die darüber geführten Schriften werden in der Gesellenlade aufbewahrt; vgl. Zunft; 3) (Bergb.), Theilnehmer an einem gemeinschaftlichen Bau, wenn deren höchstens acht sind; sie heißen zusammen Gesellschaft, u. der Bau derselben Gesellenbau, Gesellenzeche; 4) Arbeiter, die auf einem Punkt in der Grube beschäftigt werden; 5) (Freim.), der zweite Grad der Freimaurerei (Gesellengrad).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 284.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika