[454]Xenĭkon (gr.), 1) die Fremdensteuer; 2) eine Söldnerschaar; 3) Pfeilgift der Celten, zur Jagd gebraucht; soll augenblicklich getödtet haben; die Wunde mußte, um Vergiftung des Fleisches zu verhüten, schnell ausgeschnitten werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 454.