[559]Zeitgeschäfte, an der Börse diejenigen Geschäfte, bei denen die Waare zu einem bestimmten Termine von dem Verkäufer geliefert u. von dem Käufer abgenommen werden muß, s.u. Börse III.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 559.