[615]Ziehzange, 1) so v.w. Drahtzange; 2) verschiedene Zangen, welche auf den inneren Seiten der Backen gekerbt sind, um einen Gegenstand damit fester zu fassen u. fortziehen zu können.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 615.