[650]Zinstag, 1) bestimmte Tage im Jahre, an welchen die üblichen Zinsen zu entrichten sind, s.u. Zins C); 2) Tage, welche von dem Zinsheber angesetzt werden, um die verfallenen Zinsen abzuholen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 650.