[671] Zollgewicht, 1) Gewicht, welches im Allgemeinen beim Zoll od. bei Versteuerungen gewöhnlich ist; bes. aber 2) das von den Staaten des Deutschen Zollvereins vertragsmäßig für den Zoll bestimmte Gewicht; man hat das französische metrische System zum Grund gelegt u. den bereits im Großherzogthum Hessen (s.u. Centner) früher eingeführten Centner à 100 Pfund od. 50 franz. Kilogrammen als Zollcentner angenommen. Das Zollpfund also = 1/2 Kilogramm, welches in den meisten Zollvereinsstaaten in 30 Zollloth zerfällt.