Zu treuen Händen legen

[756] Zu treuen Händen legen, so v.w. Jemand gegen das Versprechen durch Handschlag die Sache wieder erstatten zu wollen, Etwas übergeben; dann im Allgemeinen niederlegen, deponiren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 756.
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