Zugleine

[722] Zugleine, 1) eine Leine, an welcher etwas gezogen wird; 2) eine dünne Leine, welche man dem Beizvogel an den Fuß legt, um ihn an sich ziehen zu können, so lange er noch nicht völlig abgerichtet ist; 3) so v.w. Trödelleine, s.u. Leinpfad.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 722.
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