[722]Zugleine, 1) eine Leine, an welcher etwas gezogen wird; 2) eine dünne Leine, welche man dem Beizvogel an den Fuß legt, um ihn an sich ziehen zu können, so lange er noch nicht völlig abgerichtet ist; 3) so v.w. Trödelleine, s.u. Leinpfad.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 722.