Zugordnung

[722] Zugordnung, die Reihenfolge, in welcher successive die verschiedenen Vieharten auf die Weide gebracht werden dürfen, nämlich Zug- u. Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Gänse u. anderes Federvieh. In manchen Orten sind besondere Statuten, Zugordnungen, darüber errichtet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 722.
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