Zweispänner

[763] Zweispänner, 1) ein Fuhrwerk, vor welches zwei Zugthiere gespannt sind; 2) ein Bauer, welcher ein Landgut mit so viel Feld besitzt, daß er zur Bestellung desselben zwei Pferde halten muß, od. auf dessen Gute Frohndienste mit zwei Pferden liegen; so ein Gut heißt ein zweispänniges.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 763.
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