Zweispänner
[763] Zweispänner, 1) ein Fuhrwerk, vor welches zwei Zugthiere gespannt sind; 2) ein Bauer, welcher ein Landgut mit so viel Feld besitzt, daß er zur Bestellung desselben zwei Pferde halten muß, od. auf dessen Gute Frohndienste mit zwei Pferden liegen; so ein Gut heißt ein zweispänniges.