[838] Ehrlich, 1) wer äußere Ehre genießt, in Ansehen steht; 2) gemäß der durch die äußere Ordnung eingeführten Begriffe von Ehre; daher ein E-es Begräbniß, s.u. Todtenbestattung S. 649; 3) s.u. Ehrlichkeit; auch 4) Einer, welcher die bürgerliche Tugend der Ehrlichkeit besitzt, sonst aber beschränkten Verstandes u. der seinen Lebensart bar ist.