Turiner Glosse

[890] *Turiner Glosse, eine wenigstens schon aus dem 10. Jahrh. stammende Erläuterung zu den Institutionen des Kaisers Justinian, welche sich einer in der königlichen Bibliothek zu Turin aufbewahrten Handschrift der letzteren beigeschrieben findet. Dieselbe bildet für die Geschichte des Römischen Rechtes im Mittelalter insofern ein wichtiges Document, als sie den fortdauernden Gebrauch der römischen Rechtsquellen in Italien nach dem Untergange des Römischen Reiches u. noch vor der Wiederbelegung des Römischen Rechtsstudiums durch die Schule der Glossatoren (s.d.) zu Bologna im 12. u. 13. Jahrh. beweist. Vgl. über dieselbe bes. von Savigny, Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter, Bd. 2, S. 199 ff., wo sich auch S. 429 ff. ein Abdruck findet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 890.
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