Abrufen der Züge

[43] Abrufen der Züge in den Warteräumen. Während früher bei weniger entwickeltem Verkehr zum Einsteigen in die Züge durch Glockenzeichen, durch A. auf den Bahnsteigen und in den Warteräumen aufgefordert wurde, hat man in neuerer Zeit, dem Beispiele Englands und Amerikas folgend, solche Maßnahmen nur da beibehalten, wo sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und pünktlichen Abwicklung des Verkehrs nötig sind. So ist das A. der Züge überhaupt nicht mehr üblich im Vorort- und Stadtbahnverkehr, wo die Züge nach einem starren Fahrplan verkehren und die Reisenden über ihren Lauf unterrichtet sind oder durch leicht erkennbare Aufschriften und Wegweiser zurechtgewiesen werden. Für die deutschen Eisenbahnen ist durch die EVO. das A. zum Einsteigen nicht mehr allgemein, sondern nur für die größeren Stationen vorgeschrieben. Darüber hinausgehend lassen die Eisenbahnverwaltungen aber auch auf kleineren Stationen abrufen, wenn die örtlichen Verhältnisse, insbesondere die Lage der Warteräume abseits vom Bahnsteige es erwünscht erscheinen lassen. Auf Stationen, wo ein A. nicht erfolgt, wird dies durch Aushang in den Warteräumen bekannt gemacht. – Auf großen Bahnhöfen geschieht das A. zum Einsteigen[43] vielfach durch besondere Abrufeinrichtungen (s. Abfahrts- und Ankunftsanzeiger) die vom Bahnsteig aus bedient werden und in den Warteräumen Gattung und Richtung des Zuges unter Ertönen eines Klingelzeichens bekanntgeben.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 43-44.
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