Anheizen der Lokomotiven

[157] Anheizen der Lokomotiven (to light or start the fire; allumer le feu; accendere il fuocco). Vor Beginn des A. im Lokomotivschuppen (Heizhause) muß die Lokomotive mit dem Rauchfang unter einen Rauchabzugtrichter gestellt werden, der Kessel sowie der Tenderwasserkasten müssen mit Wasser entsprechend gefüllt, dann – zur Sicherung gegen Entrollen – der Regulator geschlossen, die Handbremse angezogen, die Zylinderhähne geöffnet und die Steuerung in die Mittelstellung gebracht sein.

Das A. erfolgt im allgemeinen mit brennender Putzwolle oder petroleumgetränkten Hadern u. dgl., die in die Feuerkiste geworfen werden. Durch diese wird zunächst Holz in Brand gesetzt, sodann wird das Feuer durch Kohle (meist minderwertige Sorten) unterhalten. Zum A. von Lokomotivkesseln mittlerer Größe braucht man etwa 0∙12 Raummeter Holz und, wenn der Kessel anfangs kaltes Wasser enthielt, ca. 400 bis 500 kg Kohle, um eine Dampfspannung[157] von 7–8 Atm. zu erzeugen. Der Bedarf ändert sich mit der Größe der Rostfläche und der Anfangstemperatur des Kesselwassers.

Das A. dauert, je nachdem, ob der Kessel mit warmem oder kaltem Wasser gefüllt war, 2–4 Stunden; kann aber durch künstlichen Zug (Rauchabzugtrichter System Fabel u. dgl., Einleitung von Preßluft) beschleunigt werden. Die Verwendung des Hilfsgebläses der anzuheizenden Lokomotive selbst zum gleichen Zweck ist erst möglich, wenn eine Dampfspannung von ca. 1 Atm. erreicht ist. Die Dauer des A. kann auch durch Zuführung von Dampf einer schon angeheizten Lokomotive – etwa durch Verbindung der Dampfheizleitungen beider Lokomotiven – verkürzt werden.

Zum A. werden auch eigene Unterzünder (Holzwolle getränkt mit leicht brennbaren Materialien, als Teer u. dgl.) anstatt des Holzes verwendet, dann Leuchtgas, das unter den Rost geleitet wird.

Das A. der für Heizölfeuerung eingerichteten Lokomotiven erfolgt fast überall in der anfangs beschriebenen Weise mittels Kohle.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 157-158.
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