Bahnsteigrampe

[432] Bahnsteigrampe (ramp; rampe; rampa), dient zur Verbindung der Bahnsteige mit höher oder tiefer gelegenen Punkten des Geländes, Brücken oder Tunneln. Die B. haben vor den Bahnsteigtreppen den Vorzug, daß sie auch von Fuhrwerken, Gepäckkarren u.s.w. benutzt werden können, und daß sie für Fußgänger bequemer sind; doch erfordern sie mehr Platz. Sie werden auf dem Kontinent vielfach an den Enden hoher Bahnsteige ausgeführt, um deren Oberfläche auf Schienenoberkante hinabzuführen; ihre Anwendung zur Verbindung des Bahnsteigs mit dem Bahnsteigtunnel an Stelle von Treppen ist nur vereinzelt, so in Basel (S.B.B.). In England dagegen sind sie häufiger. Das Board of Trade läßt als stärkste Neigung 1 : 8 zu; doch sollte die Neigung im allgemeinen nicht stärker sein als 1 : 10. Zur Beförderung von Gepäck- oder Postkarren auf steilen B. hat man bisweilen Kettenförderung angewandt, so auf dem Bahnhof St. Lazare in Paris.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 432.
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