[475] Baseler Verbindungsbahn (Schweiz). Bauliche Länge 3∙69 km, Betriebslänge 4∙887 km, vom Bunde konzessioniert am 14. März 1870, eröffnet am 3. November 1873.
Sie verbindet den Bahnhof der schweizerischen Bundesbahnen auf dem linken Rheinufer in Basel mit dem der badischen Staatsbahnen auf dem rechten Ufer des Rheins und damit das schweizerische und badische Eisenbahnnetz. Die Anlage der Bahn wurde durch den Art. 4 des internationalen Vertrags vom 15. Oktober 1869, betreffend den Bau und Betrieb einer Gotthardeisenbahn festgesetzt. Infolge Vereinbarung zwischen der damaligen schweizerischen Zentralbahn und der badischen Staatsbahn bildet die Verbindungsbahn ein gemeinschaftliches Unternehmen beider. Die Gemeinschaft bezieht sich jedoch nur auf die Betriebsverhältnisse. Das Baukapital von 2,006∙684 Fr. oder 534∙546 Fr. f. d. km ist ausschließlich von der Zentralbahn aufgebracht worden. An ihrer Stelle sind jetzt die schweizerischen Bundesbahnen Eigentümerinnen der Bahn. Die badischen Staatsbahnen besorgen dagegen den Abfertigungsdienst auf dem badischen Bahnhof und führen außerdem etwa die Hälfte der zwischen den beiden Bahnhöfen laufenden Züge aus. Der übrige Betriebsdienst, sowie die allgemeine Geschäftsführung werden durch die schweizerischen Bundesbahnen besorgt. Eigenes Betriebsmaterial besitzt die Bahn nicht.
Dietler.
Brockhaus-1809: der Baseler Friede
Brockhaus-1911: Baseler Missionsgesellschaft · Baseler Leckerli · Baseler Blau
Meyers-1905: Verbindungsbahn · Baseler Konzil · Baseler Missionsgesellschaft · Baseler Blau · Baseler Friede · Baseler Konfession
Pierer-1857: Baseler Decrete · Baseler Todtentanz · Baseler Concil · Baseler Confession
Roell-1912: Wiener Verbindungsbahn · Südnorddeutsche Verbindungsbahn