[99] Bedarfsaufenthalte, Bedarfshalte (optional stops or halts; arrêts facultatifs; fermate facoltative). Das Anhalten und Wiederingangbringen der Züge verlängert die Gesamtfahrzeit. Hierdurch und durch die beim Bremsen und Anhalten eintretende Vernichtung der dem Zuge innewohnenden Kraft sowie durch Aufwendung neuer Kraft zum Wiederanfahren entstehen nicht unerhebliche Kosten. Ist daher der für einen Zug in Betracht kommende Verkehr ab und nach einer Station unerheblich, so sucht man die Betriebskosten herabzumindern, indem man die Züge nur nach Bedarf halten läßt und dies im Dienstfahrplan, bei Personenzügen auch im Aushangfahrplan, bekannt macht. Bei den Personenzügen auf Hauptbahnen sind die B. sehr eingeschränkt und bei vielen Verwaltungen ganz beseitigt, seitdem der Verkehr einen solchen Umfang angenommen hat, daß die Fahrkartenprüfung beim Betreten der Bahnsteige stattfindet. Den Zug beamten ist es hierbei nicht möglich, zuverlässig festzustellen, ob Reisende für eine Station, auf der nur nach Bedarf gehalten werden soll, vorhanden sind, und ebenso ist es schwierig, auf den Stationen, wo nur nach Bedarf gehalten wird, rechtzeitig zu ermitteln, ob Reisende den Zug zu benützen beabsichtigen, und, falls Reisende vorhanden sind, den Zug zuverlässig hiervon zu benachrichtigen. B. werden daher für Personenzüge in der Regel nur vorgesehen auf Bahnstrecken mit geringem Verkehr Neben- oder Lokalbahnen im übrigen aber nur für Eilgüter- oder Güterzüge, wobei dann möglichst schon seitens der letzten Haltestation durch telegraphische Vereinbarung mit der betreffenden Station im Benehmen mit dem Zugführer festgestellt wird, ob ein Anhalten des Zuges erforderlich ist oder nicht. Wenn eine Ergänzung des Wasservorrats der Lokomotive, die Mitnahme einer Vorspannlokomotive, die Aufnahme oder das Absetzen von Verstärkungsbremsen nicht regelmäßig, sondern nur in bestimmten Fällen notwendig werden, so pflegt man auch hierfür B. in den Fahrplan auf zunehmen.
Breusing.