Bewegliche Brücken

[365] Bewegliche Brücken (moveable bridges; ponts mobiles; ponti mobilli), solche Eisen-, mitunter auch Holzbrücken, bei denen durch besondere Vorrichtungen die Brückenkonstruktion samt Fahrbahn aus ihrer normalen Lage gebracht werden kann, um entweder den Verkehr auf der Brücke aus militärischen Gründen in einem gegebenen Falle unmöglich zu machen oder für den Verkehr unter der Brücke von Zeit zu Zeit den nötigen freien Raum zu schaffen. Der letztere Fall tritt dann ein, wenn unterhalb der Brücke eine Verkehrsstraße hinwegführt und bei der normalen Lage der Brücke für die auf der Verkehrsstraße sich bewegenden Fahrzeuge (Schiffe, Eisenbahnzüge, Wagen) nicht genügender Raum unterhalb der Brücke vorhanden ist.

Die Freimachung des Verkehrsprofils erfolgt entweder durch Drehung des beweglichen Teiles der Brückenkonstruktion, mit oder ohne ein Zusammenklappen derselben, durch Parallelverschiebung, durch gleichzeitige Drehung und Parallelverschiebung u.s.w. Hiernach unterscheidet man folgende Arten von beweglichen Brücken:

1. Drehbrücken (s.d.), die um eine vertikale Achse, die sich zwischen den Brückenenden befindet, drehen (Abb. 123).

2. Kranbrücken, bei denen entweder die ganze Brückenkonstruktion oder jeder Hauptträger um eine sich am einen Ende der Konstruktion, bzw. jedes Hauptträgers befindliche vertikale Achse dreht (Abb. 124). Im letzten Falle klappt die Brückenkonstruktion beim Ausdrehen zusammen.

3. Zugbrücken, die, um eine am einen Ende des beweglichen Teiles liegende horizontale Achse drehend, mittels Ketten, Seile, Kabel oder Stangen hochgezogen werden können (Abb. 125).

4. Klappbrücken (s.d.), bei denen die Bewegung um eine im Schwerpunkt der Brückenkonstruktion gelagerte horizontale Achse erfolgt (Abb. 126). Bei einigen Klappbrückenarten findet die Drehung nicht um eine feste Achse statt und es ist dann mit der Drehung auch eine wagrechte Verschiebung verbunden, z.B. bei den sogenannten Schaukel- oder Rollklappbrücken [365] (Abb. 127), bei anderen tritt ein Zusammenklappen des beweglichen Teiles ein (Faltbrücken).

5. Rollbrücken, die in horizontaler Richtung (Abb. 128) und

6. Hubbrücken (s.d.), die in vertikaler Richtung parallel zu ihrer normalen Lage bewegt werden (Abb. 129).

7. Schiffbrücken (s.d.), bei denen die Brückenkonstruktion auf Schiffen gelagert ist und die Verkehrsstraße durch Ausschwimmen eines Brückenteiles freigemacht wird.

Obgenannte Gattungen beweglicher Brücken kommen sämtlich bei den Eisenbahnen in Verwendung; Drehbrücken aber wohl am häufigsten, doch sind in letzterer Zeit auch Klappbrücken, besonders in Amerika, vielfach für Eisenbahnverkehr angewendet worden.

Nicht unter den Begriff bewegliche Brücken fallen die sogenannten transportablen Brücken und die Arnodinschen Brückenfähren.

Literatur: Handbuch der Ingenieurwissenschaften. Zweiter Band, IV. Abt., bearbeitet von W. Dietz. 1907. – W. Dietz, Bewegliche Brücken. 1897.

Joosting.

Abb. 123.
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Abb. 124.
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Abb. 125.
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Abb. 126.
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Abb. 127.
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Abb. 128.
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Abb. 129.
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Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 365-366.
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