[61] Bremsweg, (braking length or distance; chemin parcouru après application des freins; strada per corsa durante il frenamento) jene Weglänge, die ein Zug vom Beginn des Bremsens bis zum Stillstand durchläuft.
Der B. ist abhängig von der Größe des durch das Bremsen hervorgerufenen Widerstandes, von der Zuggeschwindigkeit und von den Neigungsverhältnissen der Bahn.
Das Verhältnis zwischen B., Bremsbrutto, Zuggeschwindigkeit und Bahnneigung ist durch die Gleichung
bestimmt und ergibt sich daraus der B.
Das Glied y ist mit negativen Zeichen für Gefälle und mit positiven Zeichen für Steigungen zu nehmen.
Über die Werte für K, f, x und y siehe Bremsbrutto.
Der Bereitschaftsweg »b« ist die Weglänge, die in jenem Zeitabschnitt zurückgelegt wird, der von der Wahrnehmung des Signals bis zum Anliegen der Bremsklötze verstreicht.
Die Größe dieses Weges ist abhängig von der Bremsgattung und von der Zuggeschwindigkeit.
Die Zeit, die bei Anwendung von Spindelbremsen von der Abgabe des Signals durch den Lokomotivführer bis zur Anlage der Bremsklötze an die Radreifen verstreicht, ist wesentlich größer als jene, die bei Anwendung von durchgehenden Bremsen von der Betätigung der Bremse durch den Lokomotivführer bis zum Eintritt der Bremswirkung erforderlich ist.
Diesem Umstände wurde dadurch Rechnung getragen, daß einerseits in den T. V. eine Bestimmung aufgenommen wurde, (siehe Bremsbrutto), wonach das Übersetzungsverhältnis bei Spindelbremsen in keinem Falle 1 : 1200 überschreiten darf, und anderseits in der Bremsformel, den Erfahrungen entsprechend, der Bereitschaftsweg b = 3 v für Züge, die mit Spindelbremse gebremst werden, und b = 0∙6 v für Züge mit durchgehender Bremse angenommen wurde.
Der Gesamtbremsweg, gleich der Summe aus dem reinen B. und dem Bereitschaftsweg gibt jene geringste Entfernung an, auf die das Hauptsignal unzweifelhaft wahrgenommen werden muß oder aber auf die seine Stellung mittels eines Vorsignals zur Kenntnis des Fahrpersonales zu bringen ist.
Die T. V. des VDEV. enthalten als Beilage eine Tabelle der B. für verschiedene Neigungen, bei verschiedenen Zuggeschwindigkeiten und Bremsprozenten.
Die in der Tabelle angegebenen B. sind, nachdem sie bei gleicher Geschwindigkeit und Streckenneigung bis zu der für die Anwendung von Handbremsen noch als zulässig angesehenen Geschwindigkeitsgrenze von 60 km/St. unwesentlich[61] verschieden sind, ob bei den Güterzügen Spindel oder bei Personenzügen durchgehende Bremsen angewendet werden, bis zu dieser Geschwindigkeitsgrenze auf Grund der für Spindelbremsen gültigen Werte von K, b, x und y, hingegen für die Geschwindigkeit über 60 km/St. unter Anwendung der für durchgehende Bremsen gültigen Werte der vorangeführten Koeffizienten berechnet worden.
Bei fast allen außerhalb des VDEV. stehenden Bahnen ist das Bremsausmaß nicht auf einen bestimmten B. bezogen und ist an das Bremsbrutto nur die Bestimmung geknüpft, daß es hinreichen muß, um einen Zug innerhalb der durch die Lage der Signale begrenzten Weglänge anzuhalten.
Ein bestimmter B. wurde der Berechnung des Bremsausmaßes zu grunde gelegt bei den dem VDEV. angehörenden Bahnverwaltungen und bei der französischen Nordbahn; er beträgt bei ersteren Bahnen für Haupt- und Nebenbahnen 700 m, für Lokalbahnen 400 m, bei der französischen Nordbahn für Neigungen von 04‰ 800 m, für solche von mehr als 4‰ 900 m.
Die schweizerischen Eisenbahnen haben zwar der Berechnung des Bremsausmaßes keinen bestimmten B. zu grunde gelegt, doch sollen bei ihnen erfahrungsgemäß handgebremste Züge auf etwa 300 m zum Anhalten gebracht werden können.
Bei den italienischen Staatsbahnen sind die Signale derart aufzustellen, daß sie bei Steigungen von mehr als 10‰ auf 400 m, bei Gefällen von mehr als 5‰ auf 800 m und bei allen übrigen Neigungen auf 600 m Entfernung sichtbar sind.
Austin.