Ceinture de Paris

[171] Ceinture de Paris, Chemins de fer de Ceinture de Paris, Pariser Gürtelbahnen mit dem Sitz in Paris. Die Bahn wird von einem Syndikat der französischen Staats-Nord-, Ost-, Orléans- und Paris-Lyon-Mittelmeerbahn verwaltet (Syndicat des chemins de fer de Ceinture), das zur Überwachung der den Betrieb leitenden Direktion in Paris ein comité d'exploitation bestellt. Die eine der Gürtelbahnen – Petite Ceinture de Paris (Rive droite et Rive gauche) – schließt die Stadt Paris, der Enceinte folgend, im Kreis ein. Die andere Grande Ceinture de Paris läuft längs der außerhalb der Stadt gelegenen Befestigungswerke.

I. Petite Ceinture (Rive droite und Rive gauche).

Die C. (Rive droite), mit Dekret vom 10. Dezember 1851 einem Syndikat der französischen Nord-, Ost-, West, Orleans- und der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn konzessioniert, besteht aus der Strecke Les Batignolles-Bercy (15 km), verschiedenen Verbindungsgleisen (2 km) und der Abzweigung nach dem Viehmarkt de la Villette (3 km), die der Stadt Paris gehört. Die Bahn gelangte in den Jahren 1852–1854 zur Eröffnung.

Die C. (Rive gauche), 12 km, steht im Eigentum der französischen Westbahn (Staatsbahn) und wurde anfangs 1867 eröffnet. Sie führt von Auteuil nach Bercy und zweigt von Les Batignolles nach Courcelles ab.

Die finanziellen Ergebnisse sind sehr ungünstig, der Betriebskoeffizient betrug 1908 96%. Das Erfordernis für die Verzinsung des Anlagekapitals übersteigt den Oberschuß um etwa 1∙3 Mill. Fr.

II. Grande Ceinture.

Diese Bahn wurde durch Gesetz vom 4. August 1875 der französischen Nord-, Ost-, Orléans- und Paris-Lyon-Mittelmeerbahn konzessioniert. Die Westbahn (Staatsbahn) beteiligt sich nur an dem gemeinsamen Betrieb.

Die Hauptlinie (89 km) führt von Versailles (Matelots) nach Versailles (Chantiers), eine zweite Linie von Palaiseau nach Villeneuve-St. Georges (19 km), eine Ergänzungsstrecke von Epinay nach Noisy-le-Sec (3 km). Von den Linien der C. sind 111 km neu gebaut, die weiteren Strecken, die die C. mitbenutzt, gehören den großen Gesellschaften. Die Hauptlinie wurde stückweise (1877–1906) eröffnet.

Wegen Regelung des Verkehrs auf der Grande Ceinture und Petite Ceinture schlossen die französische Nord-, Ost-, Orleans- und Mittelmeerbahn mit der französischen Westbahn einen Vertrag, der durch ein Dekret vom 11. November 1881 die staatliche Genehmigung erhielt. Nach diesem Vertrag soll der große Warenverkehr auf die Grande Ceinture gelenkt werden und die Petite Ceinture nur den lokalen Verkehr und Personenverkehr, d.h. von Bahnhof zu Bahnhof vermitteln. Dieses Übereinkommen regelt auch das Verhältnis, nach dem die Syndikatsmitglieder an den Betriebseinnahmen und Ausgaben der einzelnen Strecken teilnehmen.

Die finanziellen Ergebnisse sind gleichfalls sehr ungünstig. 1908 betrug der Betriebskoeffizient 94%. Die Verzinsung des Anlagekapitals erfordert 2∙3 Mill. Fr. mehr als der Oberschuß.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 171.
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