[272] Depotstationen, Stationen, die bestimmte Inventar- oder Verbrauchsgegenstände für den Bedarfsfall in Vorrat halten. D. werden von den Bahnverwaltungen bestimmt für Schienen, Schwellen, Brennstoffe und andere Materialien, soweit solche nicht in besonderen Materialmagazinen verwahrt werden; ferner für einzelne Inventargegenstände (Reserve- und Hilfswagen, Schneepflüge, Krane, Rettungskasten, Wagenersatz- und Einrichtungsstücke, Lademittel). Stationen, die derlei Gegenstände benötigen, haben sie von den nächstgelegenen D. anzusprechen; nach erfolgter Benutzung werden die Inventargegenstände wieder an die D. zurückgeleitet. Parteiwagen, die im Fahrpark einer Verwaltung eingestellt sind, werden ebenfalls bestimmten D. zugewiesen.