[328] Diätare (diätarische Beamte), in Deutschland, insbesondere in Preußen übliche Bezeichnung für außeretatsmäßige Beamte, die Monatsbesoldungen (seltener Tagegelder) beziehen, keinen Anspruch auf Wohnungsgeld, Umzugskosten u.s.w. haben und gegen Kündigung angestellt werden.
Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen werden nach beendeter Vorbereitung und bestandener Prüfung die technischen Bureau-, Stations-, Kanzlei-, Bahnmeister-, Lademeister u.s.f. Aspiranten und die Zivilsupernumerare in der Regel zunächst im diätarischen Verhältnis angestellt. Die Ernennung erfolgt durch Verfügung gegen ein- oder dreimonatliche Kündigung und gegen Monatsbesoldung. Ebenso werden auch die als Aushelferinnen eingestellten weiblichen Bediensteten nach bestandener Prüfung als Eisenbahnanwärterinnen diätarisch angestellt. Die D. sind zur Anstellung in einer erledigten etatsmäßigen Stelle berufen und werden selbständig neben den etatsmäßigen Beamten verwendet.
Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen beziehen nach dem Etat für das Jahr 1911 jährlich:
Eisenbahnanwärterinnen | 8401080 M. |
Wagenmeisterdiätare | 112001410 M. |
Rangiermeisterdiätare | 212001410 M. |
Lademeisterdiätare | 312001410 M. |
Kanzleidiätare | 15001650 M. |
Stationsdiätare (kommissarische Eisenbahnassistenten):
a) Zivilanwärter | 13201650 M. |
b) Militäranwärter | 15001650 M. |
Technische Bureaudiätare | 15001650 M. |
Bahnmeisterdiätare | 15001650 M. |
Werkmeisterdiätare | |
(Werkmeisterassistenten) | 15002000 M. |
Praktikanten:
a) Zivilanwärter | 15002000 M. |
b) Militäranwärter | 16502000 M. |
Technische Praktikanten | 15002100 M. |
Dauernd beschäftigte Landmesser | 18002700 M. |
Die Bezüge der D. erhöhen sich innerhalb der vorgenannten Grenzen nach Dienstaltersstufen. Regierungsassessoren beziehen diätarische Monatsbesoldungen im Jahresbetrag von 27003900 M., Regierungsbaumeister von 27033450 M. Regierungsbauführer erhalten, falls sie entlohnt werden, Tagegelder in Höhe von 6 M.[328]
Bei den elsaß-lothringischen Reichseisenbahnen beziehen folgende außeretatsmäßige Bedienstete diätarische Besoldungen, u. zw. im höheren Dienste:
Assessoren | 27003900 M. |
Regierungsbaumeister | 27003450 M. |
im mittleren Dienste:
Hilfslandmesser | 18002400 M. |
Technische Praktikanten | 15002100 M. |
Werkmeisterdiätare. | 15002000 M. |
Nichttechnische Bureaudiätare, | |
Stationsdiätare, Materialien- | 1500 (bzw. 1320) |
verwalterdiätare | 1800 M. |
im Kanzleidienste:
Kanzleidiätare | 15001650 M. |
im unteren Dienste:
Werkführerdiätare | 12001400 M. |
Lademeisterdiätare | 12001400 M. |
Schirrmeisterdiätare | 12001400 M. |
Wagenmeisterdiätare | 12001400 M. |
Maschinenwärterdiätare | 12001400 M. |
Lokomotivheizerdiätare | 11001200 M. |
Fahrkarten- und Steindruckerdiätare | 11001200 M. |
Magazinaufseherdiätare | 11001200 M. |
Bureau- und Hauptkassendienerdiätare | 11001200 M. |
Weichenstellerdiätare | 10001100 M. |
Wagenmeisterdiätare | 10001100 M. |
Rottenführendiätare | 10001100 M. |
Bahnsteigschaffnerdiätare | 10001100 M. |
Schaffnerdiätare | 10001100 M. |
Bremserdiätare | 10001100 M. |
Schirrmännerdiätare | 10001100 M. |
Portiersdiätare | 10001100 M. |
Bahnwärterdiätare | 10001100 M. |
Nachtwächterdiätare | 10001100 M. |
Fahrkartenausgeberinnen | 8401200 M. |
Telegraphengehilfinnen | 8401200 M. |
In Bayern rechnen zu den diätarischen Beamten die Anwärter des höheren und mittleren Dienstes.
Die Anwärter für den höheren Dienst erhalten Monatsbezüge im Betrage von 200 M., die übrigen Anwärter beziehen Tagegelder, u. zw.:
Ungeprüfte Praktikanten des höheren bau- | |
und maschinentechnischen Dienstes vom | |
Eintritt bis zur bestandenen Dienstprüfung | 4∙00 M. |
Aspiranten des mittleren Betriebs- und | |
Verwaltungsdiensteswährend des ersten | |
Praxisjahres nach mindestens sechsmonatiger | |
Beschäftigung | 2∙00 M. |
Dieselben vom 2. Praxisjahre an bis zum | |
Bestehen der Anstellungsprüfung | 2∙50 M. |
Dieselben nach bestandener Anstellungsprüfung | 300 M. |
Dieselben, wenn sie eine 5jährige Aspiranten- | |
dienstzeit zurückgelegt und die | |
Anstellungsprüfung bestanden haben | 3∙50 M. |
Aspiranten des mittleren bau- und | |
maschinentechnischen Dienstes im 1. Praxisjahre | 2∙80 M. |
Dieselben im 2. Praxisjahre | 3∙30 M. |
Dieselben im 3. Praxisjahre | 3∙70 M. |
Dieselben vom 4. Praxisjahre an bis zur Anstellung | 4∙00 M. |
In Österreich entsprechen den D. einerseits die (gewöhnlich gegen Monatslohn angestellten) Honorarbeamten, Aspiranten u.s.w., anderseits die mit Anwartschaft auf eine Anstellung aufgenommenen Manipulantinnen und Diurnisten; die letzteren er halten Taggelder von etwa 35 K, bei Verwendung im technischen Dienste von 515 K, die Manipulantinnen von 2∙603∙20 K.
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