Entfernungstarif

[361] Entfernungstarif, ein (Personen- oder Güter-) Tarif, bei dem die Einheitssätze nach einem bestimmten, für alle Entfernungen gleichbleibenden Entfernungsmaß gebildet sind; je nach Verschiedenheit des zugrunde gelegten Entfernungsmaßes bezeichnet man den E. als Kilometer-, Meilen-, Wersttarif u.s.w.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 361.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika