[405] Ertragsgarantie, die am meisten angewendete Form der Sicherstellung der Beschaffung des Anlagekapitals einer Eisenbahn durch Staat, Provinz, Gemeinde u.s.w. Das Wesen der E. läßt sich dahin zusammenfassen, daß der Subventionierende sich gegenüber der zu subventionierenden Eisenbahnunternehmung verpflichtet, den Jahresertrag der Eisenbahn bis zu einer bestimmten Höchstgrenze in dem Masse zu ergänzen, daß die auf diese Weise vorgeschossenen Summen (nebst Zinsen) aus den die Höchstgrenzen übersteigenden Erträgnissen späterer Jahre ersetzt werden (s. Zinsbürgschaft.)