[19] Fahrpreisanzeiger. In fast allen Staaten müssen die Fahrpreise der auf den betreffenden Stationen erhältlichen Fahrtausweise ausgehängt werden. Für das Gebiet des VDEV. besteht nach § 11 des VBR. (gleichlautend mit § 12 der EVO. und des BR.) die Vorschrift, daß auf jeder Station ein Tarifauszug auszulegen ist, der die Preise der dort verkäuflichen Fahrkarten enthält. Es geschieht dies durch die F., die in verschiedenen Formen zur Anwendung kommen. Bei der einfachsten Form werden die Fahrpreise handschriftlich in einen Vordruck eingetragen und in der Nähe des Schalters ausgehängt. Für kleinere Stationen genügt ein Aushang, für größere sind mehrere erforderlich. Die Zahl wird häufig so groß, daß die Anbringung Schwierigkeiten bereitet. Man hilft sich dann durch Befestigung der Aushänge in beweglichen Rahmen oder in Gestellen oder Kasten, wie dies bei »Abfahrts- und Ankunftsanzeiger«, Bd. I, S. 5, in Abb. 1, für die Aushängung von Fahrplänen beschrieben ist. Auch werden die F. auf großen Bahnhöfen wohl in Buchform hergestellt und auf einem Lesepult im Schalterraum ausgelegt.
Breusing.